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OLG Hamm, 18.07.2011 - I-31 U 139/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 29.04.2010 - 1 O 528/08
- OLG Hamm, 18.07.2011 - I-31 U 139/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86
Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer …
Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2011 - 31 U 139/10
Es ist jedoch nicht bewiesen, dass der Beklagten bei Abschluss der Darlehensverträge eine Ausfertigung der notariellen Vollmacht vorgelegen hat und nicht nur eine beglaubigte Abschrift oder Kopie, die einen Rechtsschein nach § 172 BGB nicht begründet (vgl. BGH NJW 1988, 697).